Freie Spitze

 

Beschreibung: Alle Tätigkeiten, die über das Mindestmaß hinausgehen, können Sie sich als freie Spitze anrechnen lassen. Die Zusammensetzung der freien Spitze wird von Ihnen selbst gestaltet. Im Falle einer angestrebten Promotion können die dafür in der kooperierenden Einrichtung absolvierten Stunden für die freie Spitze anerkannt werden.

 

Umfang: 530 Stunden

Zeitpunkt: über die drei Jahre verteilt