Praktische Tätigkeit I
Beschreibung: Praktische
Ausbildung bezeichnet die eigene klinische Arbeit in den
kooperierenden Lehreinrichtungen, in denen Sie tätig sind.
Alle Teilnehmer beginnen in einer kooperierenden stationären
psychiatrischen Einrichtung (Klinik-Jahr).
Umfang:
mind. 1200 Stunden
Zeitpunkt: 1. Ausbildungsjahr
Praktische Tätigkeit II:
Beschreibung: Ab dem zweiten Jahr
des Studiengangs wechseln Sie in eine kooperierende
ambulante Einrichtung. Durch ihre praktische Tätigkeit in
den Ambulanzen erwerben Sie weitere praktische Erfahrungen
in der Diagnostik und Behandlung von Störungen mit
Krankheitswert.
Umfang: mind.600 Std
Zeitpunkt: 2 & 3 Ausbildungsjahr