Freie Spitze

 

Beschreibung: Alle Tätigkeiten, die über das Mindestmaß hinausgehen, können Sie sich als freie Spitze anrechnen lassen. Die Zusammensetzung der freien Spitze wird von Ihnen selbst gestaltet.

 

Umfang: 530 Stunden

Zeitpunkt: über die drei Jahre verteilt