Praktische Tätigkeit I

 

Beschreibung:  Praktische Tätigkeit bezeichnet die eigene klinische Arbeit in den kooperierenden Lehreinrichtungen, in denen Sie tätig sind. Alle Teilnehmer beginnen in einer kooperierenden stationären psychiatrischen Einrichtung (Klinik-Jahr).

 

Umfang: mind. 1200 Stunden

Zeitpunkt: 1. Ausbildungsjahr

 

Praktische Tätigkeit II:

 

Beschreibung:  Ab dem zweiten Jahr des Studiengangs wechseln Sie in eine kooperierende ambulante Einrichtung. Durch ihre praktische Tätigkeit in den Ambulanzen erwerben Sie weitere praktische Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von Störungen mit Krankheitswert.

 

Umfang: mind.600 Std

Zeitpunkt: 2 & 3 Ausbildungsjahr