Zusatzqualifikation für Kinder-
und Jugendliche
Wenn Sie sich auch für die
therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
interessieren, können Sie bei uns im Laufe des zweiten
Ausbildungsjahres (4. Semester) mit der Zusatzqualifikation
für Kinder- und Jugendliche (ZKJP) beginnen.
Pro Jahrgang können 5
TeilnehmerInnen die ZKJP absolvieren. Hierzu besuchen
Sie zunächst ausgewählte Theorie-Veranstaltungen des
Ruhr-Instituts für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
(ebenfalls Ruhr-Universität Bochum). Außerdem müssen 180
Stunden für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen
unter Supervision (mindestens 5 Fälle) geleistet werden, mit
denen ab dem 5. Semester begonnen werden kann. Für die
Supervision in dem Zusammenhang fallen keine zusätzlichen
Kosten an.
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