Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendliche 
Wenn Sie sich auch für die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen interessieren, können Sie bei uns im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres (4. Semester) mit der Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendliche (ZKJP) beginnen. Pro Jahrgang können 5 TeilnehmerInnen die ZKJP absolvieren. Hierzu besuchen Sie zunächst ausgewählte Theorie-Veranstaltungen des Ruhr-Instituts für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (ebenfalls Ruhr-Universität Bochum). Außerdem müssen 180 Stunden für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter Supervision (mindestens 5 Fälle) geleistet werden, mit denen ab dem 5. Semester begonnen werden kann. Für die Supervision in dem Zusammenhang fallen keine zusätzlichen Kosten an.