Praktische Ausbildung
Beschreibung: Im zweiten Jahr
wechseln Sie in eine der angeschlossenen Ambulanzen (die
Beschäftigung dort geht bis zum Ende der Ausbildung), wo Sie
psychotherapeutisch tätig werden. Jede 4. Therapiestunde
muss supervidiert werden (mind. 150 Stunden Supervision,
davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision).
Dieser Teil des Studiengangs
dient vor allem der Anleitung zur Praxis, bei der
theoretisches und empirisches Wissen, methodische Kenntnisse
sowie praktische und persönliche Erfahrungen zur Lösung
konkreter therapeutischer Aufgaben integriert werden.
Sechs Therapien, die unter
Supervision durchgeführt wurden, werden für den Abschluss
der Ausbildung in Fallberichten dokumentiert.
Umfang: mind. 600 Stunden
Therapien + mind. 150 Stunden Supervision (davon mind. 50
Einzelsupervision)
Zeitpunkt: 2.-3. Ausbildungsjahr
Umfang:
mind. 600 Stunden
Zeitpunkt: 2. – 3. Ausbildungsjahr