Praktische Ausbildung

 

Beschreibung: Im zweiten Jahr wechseln Sie in eine der angeschlossenen Ambulanzen (die Beschäftigung dort geht bis zum Ende der Ausbildung), wo Sie psychotherapeutisch tätig werden. Jede 4. Therapiestunde muss supervidiert werden (mind. 150 Stunden Supervision, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision).

Dieser Teil des Studiengangs dient vor allem der Anleitung zur Praxis, bei der theoretisches und empirisches Wissen, methodische Kenntnisse sowie praktische und persönliche Erfahrungen zur Lösung konkreter therapeutischer Aufgaben integriert werden.

Sechs Therapien, die unter Supervision durchgeführt wurden, werden für den Abschluss der Ausbildung in Fallberichten dokumentiert.

Umfang: mind. 600 Stunden Therapien + mind. 150 Stunden Supervision (davon mind. 50 Einzelsupervision)

Zeitpunkt: 2.-3. Ausbildungsjahr

 

Umfang: mind. 600 Stunden

Zeitpunkt: 2. – 3. Ausbildungsjahr