Häufig gestellte Fragen und deren mögliche Antworten für Eltern

 

Was ist eigentlich Psychotherapie und wobei hilft sie?

Psychotherapie bedeutet wörtlich „Behandlung der Seele“.
Dabei geht es darum systematisch seelische und gefühlsmäßige Probleme zu erkennen und zu behandeln. Problematische Situationen haben meist Einfluss auf das Denken (z.B. „Ich muss ständig daran denken, dass ich nichts kann“), das Verhalten und Handeln (z.B. „Meistens liege ich nur auf meinem Bett“, „Ich schaffe meine Hausaufgaben nicht mehr“) sowie auf die Gefühle (z.B. „Ich kann mich gar nicht freuen“, „Ich habe ständig Angst“) der Kinder und Jugendliche. Oft passiert es, dass sie die Schule oder die Ausbildungsstelle nicht mehr bewältigen können; Dinge, die ihnen früher Spaß gemacht haben, fallen ihnen heute schwer; sie trauen sich nicht, Referate zu halten oder verabreden sich nicht mehr mit ihren Freunden.
In psychotherapeutischen Gesprächen oder Übungen und auch mithilfe von Hausaufgaben zwischen den einzelnen Treffen lernt Ihr Kind gezielt mit seinen Schwierigkeiten umzugehen und diese zu bewältigen. Die Behandlung strebt die Beseitigung bzw. Linderung eines bestimmten Problems an. Ist das festgelegte Ziel erreicht, ist die Therapie beendet. Sie als Eltern werden auch in die Behandlung miteinbezogen und darüber aufgeklärt, wie und was in der Therapie passiert. Bei manchen Störungsbildern wird auch ihre Mithilfe gebraucht (s.u.).

 

 Wie oft kommen psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen vor?

Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen kommen je nach Erkrankung unterschiedlich oft vor. Insgesamt leiden bis zu 18 % aller Kinder und Jugendlichen an einer psychischen Erkrankung (Ravens-Sieberer et al., 2011). Ihr Kind ist also nicht allein mit seiner/ihrer Erkrankung, sondern fast jedes/r 5. Kind/Jugendliche ist betroffen.

Welche Kosten kommen auf uns zu? Wer bezahlt die Behandlung?

Wir können mit der gesetzlichen und privaten Krankenkasse sowie mit der Beihilfe abrechnen. Es entstehen Ihnen als Familie für die ambulante Psychotherapie somit in der Regel keine Kosten. Die Krankenkasse setzt jedoch eine gute Motivation und Mitarbeit seitens des Kindes und der Familie voraus, dazu gehört zum Beispiel, dass Termine pünktlich und regelmäßig eingehalten werden (s.u.). Wenn Therapiesitzungen aber mal außerhalb des KiJu-ZPTs stattfinden müssen, kann es passieren, dass doch Kosten auf Sie als Familie zukommen. Dies wird aber zuvor mit Ihnen besprochen.


Wie oft finden Termine statt und wie lange dauern diese?

Psychotherapiegespräche finden in der Regel einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. Die Termine werden mit dem Kind (je nach Alter) und eventuell auch mit Ihnen zum Ende der Sitzung abgesprochen. Die Anzahl der Termine beträgt anfangs entweder 25 (+6) oder 45 (+11).
Die Terminabsprache ist verbindlich und Sie sollten daher nur im äußersten Notfall einen Termin absagen, da der Therapeut/die Therapeutin Zeit für Sie und/oder Ihr Kind reserviert hat. Durch kurzfristige Therapieausfälle entstehen nämlich auf der einen Seite Kosten wie das Ausfallhonorar, und auf der anderen Seite wird der Therapieprozess unterbrochen. Daher sollte Ihr Kind mal beispielsweise auf eine Geburtstagsfeier eingeladen werden und die Feier ist am gleichen Tag wie der Termin bei uns, sagen Sie uns bitte früh genug Bescheid. Terminabsagen bis 48 Stunden vor dem Termin sind nämlich unproblematisch, da es dann möglich ist, den Termin mit einem anderen Patienten zu tauschen, worum wir uns dann bemühen.

Kinder und Jugendliche werden häufiger krank als Erwachsene, daher wird auch kein Ausfallhonorar erhoben, wenn Sie oder Ihr Kind uns beim nächsten Termin ein ärztliches Attest vorlegen.


Was passiert, wenn wir mit dem Therapeuten/der Therapeutin nicht klar kommen? Kann sich unser Kind einen Mann oder eine Frau wünschen?

Natürlich können Sie bzw. Ihr Kind sich wünschen, von einem Mann oder einer Frau behandelt zu werden. Wenn Sie das schon genau einschätzen können, dürfen und sollten Sie uns das direkt zu Beginn mitteilen. Wir versuchen diesem Wunsch nachzukommen. Wenn es wirklich mal so ist, dass Ihr Kind oder auch Sie keine befriedigende Beziehung zur Therapeutin oder zum Therapeuten aufbauen können, sollten Sie uns dies auch mitteilen. Dies verlangt viel Mut, aber es lohnt sich, wir versuchen dann einen anderen Therapeuten bzw. eine andere Therapeutin zu finden. In der Regel passiert dies aber selten, da alle Therapeuten sehr freundlich sind und versuchen, auf jeden ihrer Patienten und seinen Familienmitgliedern einzugehen und ihn/sie zu verstehen.


Werden wir als Eltern mit in die Behandlung einbezogen?

In der Regel werden die Eltern mit in die Behandlung einbezogen. Sie sollen Ihr Kind darin unterstützen, ihre/seine Ziele zu erreichen. In den meisten Fällen kommen die Eltern jede 4. Sitzung mit. Je jünger ein Kind aber ist, desto häufiger werden Sie als Eltern mit eingeladen.

Was passiert bei getrennt lebenden Eltern, die beide das Sorgerecht haben?

Unser Ziel lautet in der Regel schon „Eltern bleiben Eltern“ und wünschen uns den Einbezug von Vater und Mutter, auch das Sie beide mit der Behandlung einverstanden sind. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie sich trotzdem bei uns melden, und wir unterstützen Sie dabei eine Lösung zu finden.